Jeweils Anfang Dezember verschickt die AHV-Kasse allen angeschlossenen Betrieben die «Lohnmeldung AHV» für das zu Ende gehende Jahr. Auf der Lohnmeldung sind die ausbezahlten Bruttolöhne aller Arbeitnehmenden einzutragen.
Mehr zur Lohnmeldung AHV
Der Pensionskasse hingegen müssen mit der Lohnmeldeliste die Löhne des nächsten Jahres gemeldet werden, damit der monatliche Pensionskassen-Beitrag 2023 ermittelt werden kann.
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