Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80% des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber CHF 220.00 pro Tag (ab 1.1.2023). Die Ausgleichskasse zahlt die Mutterschaftsentschädigung als Taggeld aus. Der Taggeldanspruch beginnt am Tag der Geburt des Kindes und läuft dann automatisch 98 Tage resp. 14 Wochen lang weiter.
Wenn Arbeitgeber den Müttern für die Dauer des Anspruchs den Lohn weiter zahlen, überweist die Ausgleichskasse die Mutterschaftsentschädigung dem Arbeitgeber.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 6.02 der Informationsstelle des Bundes.