- Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung der Mutterschaftsversicherung Genf beträgt 16 Wochen bzw. 112 Tage. Somit erhalten Mütter im Kanton Genf eine zusätzliche Leistung während zwei weiteren Wochen bzw. 14 Tagen.
- Bei Adoption besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung der EO, jedoch auf Leistungen der MSV GE für Mütter und Väter im Kanton Genf.
- Der Mindestbetrag der MSV GE umfasst eine Entschädigung von CHF 62.00 pro Tag. Einen solchen Mindestbetrag kennt die Mutterschaftsentschädigung der EO nicht.
- Die maximale Entschädigung der EO beträgt CHF 196.00 pro Tag, bei der MSV GE liegt der Maximalbetrag bei CHF 329.60.