Sofern das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate gedauert hat oder für länger als drei Monate eingegangen worden ist, entsteht bei einem Erwerbsausfall von mindestens 25% infolge Krankheit ein Anspruch auf Krankentaggelder.
Die Taggelder decken 80% des Lohnausfalls während einer Zeit von maximal zwei Jahren. Bei Arbeitnehmenden ist der AHV-Lohn massgebend, bei Selbständigerwerbenden ein fix versichertes Einkommen.