Das Vorsorgereglement der Pensionskasse Schuhe-Leder wurde per 1.1.2021 angepasst: Arbeitnehmende, die nach Vollendung des 58. Altersjahres aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden, weil das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wurde, können auf schriftlichen Antrag die Weiterführung der Versicherung im bisherigen Umfang, längstens bis zum ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlangen.
Die Pensionskasse Schuhe-Leder garantiert Ihren Mitgliedern eine unkomplizierte, professionelle und kundenorientierte Durchführung der zweiten Säule. Sie schafft optimale Rahmenbedingungen für die angeschlossenen Betriebe und schenkt den Anliegen derer Branchen besonderes Gehör.
Aktuelle Verzinsung: 1.50%
Die Pensionskasse Schuhe-Leder verzinst die obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben im Jahr 2020 mit 1.50%. Der gesetzliche Mindestzins beträgt für den obligatorischen Teil der Altersguthaben 1.00%.
Rechtsträger
Die Pensionskasse Schuhe-Leder ist ein Vorsorgewerk der proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz.