Pensionskasse Simulac
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Pensionskasse Simulac

Die Pensionskasse Simulac garantiert Ihren Mitgliedern eine unkomplizierte, professionelle und kundenorientierte Durchführung der zweiten Säule. Sie schafft optimale Rahmenbedingungen für die angeschlossenen Betriebe und schenkt den Anliegen derer Branchen besonderes Gehör.

Rechtsträger
Die Pensionskasse Simulac ist ein Vorsorgewerk der proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz.

 

Willkommen bei der Pensionskasse Simulac

Nach rund einjähriger Vorarbeit ist der Zusammenschluss der beiden Pensionskassen Imorek und Schuhe-Leder per 1.1.2023 erfolgt. Die Pensionskasse Simulac betreut nun rund 300 Betriebe, über 2000 Versicherte und Rentner und ein Bilanzvermögen von circa 162 Mio. Franken. Dank dem Zusammenschluss lassen sich in der Verwaltung Synergien optimal nutzen. Bei der Pensionskasse Simulac profitieren Versicherte, Rentner sowie angeschlossene Arbeitgeber auch künftig von umfassenden Dienstleistungen. Wir freuen uns, für Sie vorzusorgen!

Weitere Informationen

News Pensionskasse

Zusätzliche Zinsgutschrift für die aktiven Versicherten im 2022

Trotz der bis anhin deutlich negativen Entwicklung an den Finanzmärkten ermöglicht uns die gute und stabile finanzielle Situation der Pensionskassen Imorek und Schuhe Leder eine Besserverzinsung. 


Die provisorische Verzinsung der obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben für das Jahr 2023 wurde wiederum mit 1.00% festgelegt. Dies entspricht dem vom Bundesrat für das Jahr 2023 festgelegten Mindestzinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben. Der definitive Zins für das Jahr 2023 wird durch die Versicherungskommission im 4. Quartal 2023 festgelegt.

AHV 21 – Auswirkungen auf die 2. Säule

Am 25. September 2022 wurde die Reform "Stabilisierung der AHV (AHV 21)" angenommen. Das heisst: Das «Referenzalter» wird auch in der 2. Säule den Begriff «ordentliches Rentenalter» ersetzen. Nach der Übergangsphase wird das Referenzalter für Männer und Frauen bei 65 Jahren festgesetzt. Die AHV 21 wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Im Moment können wir noch keine konkreten Auskünfte unter Berücksichtigung der Gesetzgebung der Reform AHV 21 erteilen. Sobald uns detaillierte Informationen zur Umsetzung der Reform AHV 21 in der beruflichen Vorsorge vorliegen, informieren wir Sie gerne.

Die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) ist nach wie vor im Parlament hängig.

  • Hintergrund zur 2. Säule

    Die berufliche Vorsorge ist eine obligatorische Sozialversicherung. Sämtliche Arbeitgeber müssen sich einer Pensionskasse anschliessen.

    Zweck und Finanzierung
    Die Leistungen aus der Pensionskasse sichern, zusammen mit den Leistungen der AHV und der IV, die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung, bei Invalidität oder bei einem Todesfall. Finanziert wird die berufliche Vorsorge im Kapitaldeckungsverfahren: Jeder Versicherte spart ein Guthaben an, welches er im Alter als Rente oder Kapital beziehen kann.

Reglemente

Die Reglemente der Pensionskasse Simulac Mehr

Zahlungsverbindung

AHV-Kasse Simulac
Wyttenbachstrasse 24
Postfach
3000 Bern 22

PC-Konto: 30-12681-5
IBAN: CH95 0900 0000 3001 2681 5