Die Leistungen der Pensionskasse kommen nach der Pensionierung, nach einem Todesfall oder bei Arbeits- resp. Erwerbsunfähigkeit zum Tragen.
Stirbt eine versicherte Person, haben die Hinterlassenen Anspruch auf die gemäss Vorsorgeplan versicherten Todesfallleistungen.
Anspruch auf eine Invalidenrente haben Versicherte, die im Sinne der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zu mindestens 40% invalid sind. Sie müssen zudem bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bei unserer Pensionskasse versichert gewesen sein.
Versicherte haben im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Der Anspruch auf eine Invalidenrente beginnt ab Rentenbeginn der IV, frühestens jedoch mit dem Wegfall der Lohn- oder Krankentaggeldzahlungen.
IV-Renten werden so lange ausgerichtet, als die Invalidität besteht, längstens jedoch bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters.
Wird eine versicherte Person infolge Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig, bezahlt sie und der Arbeitgeber während den ersten drei Monaten der Arbeitsunfähigkeit die Pensionskassenbeiträge weiter. Dauert die Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40% länger als drei Monate, befreit die Pensionskasse den Arbeitgeber und die versicherte Person nach Ablauf der Wartefrist von drei Monaten von der Beitragszahlung. Die Höhe der Befreiung von der Beitragszahlung ist abhängig vom Arbeitsunfähigkeitsgrad respektive Invaliditätsgrad.
Die versicherte Person hat mittels eines von der Pensionskasse zur Verfügung gestellten Fragebogens «Ärztliches Zeugnis» den Nachweis zu erbringen, dass Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht.
Sofern kein Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse besteht, wird die Beitragsbefreiung längstens während 21 Monaten erbracht. Der Anspruch auf die Beitragsbefreiung fällt weg, wenn der Grad der Arbeitsunfähigkeit unter 40% sinkt, die IV die Leistungspflicht ablehnt, ihre Rentenleistung einstellt oder die versicherte Person das bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit im Vorsorgeplan definierte Pensionsalter erreicht oder stirbt.
Gesundheitsmanagement
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement der Pensionskasse Simulac verfolgt das Ziel, potenzielle Langzeitfälle möglichst früh zu erkennen und rasch Eingliederungsmassnahmen einzuleiten.