Im Gegensatz zur AHV wird in der Pensionskasse je nach Vorsorgeplan nicht der ganze, sondern ein sogenannt koordinierter Jahreslohn versichert.
Die Pensionskassen-Beiträge werden in Prozenten vom versicherten Lohn erhoben. Der versicherte Lohn wird in der beruflichen Vorsorge wie folgt berechnet:
− = | AHV-Jahreslohn* Koordinationsabzug versicherter resp. koordinierter Lohn |
* Der massgebende Jahreslohn entspricht dem vertraglich vereinbarten AHV-Bruttolohn (zzgl. 13. Monatslohn und fixe Zulagen).
Der Bundesrat legt den Koordinationsabzug sowie den minimal und maximal versicherbaren Lohn fest (vergl. «Aktuelle Grenzwerte»).
Pensionskassenbeiträge werden mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt.
Versicherte im Alter von 18–24 Jahren sind für die Risiken Tod und Invalidität versichert.
Ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag beginnt zusätzlich das Sparen fürs Alter. Die PK-Beiträge sind vom Alter und Vorsorgeplan abhängig und im persönlichen Vorsorgeausweis ersichtlich.
Die Beitragspflicht endet, wenn die versicherte Person das Pensionierungsalter erreicht hat, aus dem Erwerbsleben ausscheidet oder eine volle IV-Rente bezieht.