Die Pensionskassen-Beiträge werden in Prozenten vom versicherten Lohn erhoben. Der versicherte Lohn wird in der beruflichen Vorsorge wie folgt berechnet:
− = | AHV-Jahreslohn* Koordinationsabzug versicherter resp. koordinierter Lohn |
* Der massgebende Jahreslohn entspricht dem vertraglich vereinbarten AHV-Bruttolohn (zzgl. 13. Monatslohn und fixe Zulagen).
Der Bundesrat legt den Koordinationsabzug sowie den minimal und maximal versicherbaren Lohn fest (vergl. «Aktuelle Grenzwerte»).