Am 01.01.2022 wurde der Berufsbildungsfonds Boden vom Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärt. Dies bedeutet, dass sämtliche Betriebe, welche in irgendeiner Weise Bodenbeläge verkaufen und/oder verlegen, definierte Beiträge in den Berufsbildungsfonds Boden einzahlen müssen.
Wir von der AHV-Ausgleichskasse Simulac (= brancheneigene AHV-Kasse) wurden mit dem Beitragsinkasso beauftragt.
Die vereinnahmten Finanzmittel werden zweckgebunden für die Berufsbildung und Berufsförderung in der schweizerischen Bodenbelagsbranche verwendet. Die Aufsicht obliegt dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Der Zweck dieses Fonds ist die Betriebe zu entlasten, welche Lehrlinge ausbilden oder sich in der Weiterbildung engagieren.