Möchten Sie Ihren Lebenspartner / Ihre Lebenspartnerin im Fall Ihres Todes begünstigen, müssen Sie dies der Pensionskasse zu Lebzeiten mitteilen. Am besten nutzen Sie dazu das Formular Bestätigung Lebenspartnerschaft
Beide Lebenspartner sind im Zeitpunkt des Todes der versicherten Person unverheiratet, nicht eingetragene Partner und nicht miteinander verwandt und