In der Pensionskasse gilt als Basis für die Berechnung der Vorsorgeleistungen und Beiträge der AHV-pflichtige Jahreslohn.
Gegen Ende jedes Jahres verschickt die Pensionskasse den Arbeitgebern (Personalverantwortlichen) eine Personalliste, mit welcher die Löhne des nächsten Jahres gemeldet werden können. Der Arbeitgeber meldet die neuen Löhne via Lohnmeldeliste oder direkt via connect der Pensionskasse.
So funktioniert's
Mit dem Prozess «Lohnänderung» können Arbeitgebende Lohnmutationen direkt via connect melden oder sie verwenden das entsprechende Formular.
Versicherungspflicht:
Die aktuellen Grenzwerte
2024 | 2023 | ||
Eintrittsschwelle* | CHF | 22'050.00 | 22'050.00 |
Koordinationsabzug | CHF | 25'725.00 | 25'725.00 |
max. BVG-pflichtiger AHV-Lohn | CHF | 88'200.00 | 88'200.00 |
maximaler koordinierter Lohn | CHF | 62'475.00 | 62'475.00 |
minimaler koordinierter Lohn | CHF | 3'675.00 | 3'675.00 |
* Berücksichtigt der Vorsorgeplan den Beschäftigungsgrad (Flex-Plan), so beträgt die Eintrittsschwelle CHF 12‘000.00.
Über Ausnahmen (Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen, befristeter Arbeitsvertrag, Schwangerschaftsurlaub usw.) geben wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft.