Berufsbildungsfonds Wohnen

Berufsbildungsfonds Wohnen

Am 01.01.2023 wurde der Berufsbildungsfonds Wohnen als allgemeinverbindlich erklärt. Dies bedeutet, dass sämtliche Betriebe, welche handwerkliche oder gestalterische Produkte und Dienstleistungen im Wohn- und Inneneinrichtungsbereich erbringen, definierte Beiträge in den Berufsbildungsfonds Wohnen einzahlen müssen.

Wir von der AHV-Ausgleichskasse Simulac (= brancheneigene AHV-Kasse) wurden mit dem Beitragsinkasso beauftragt.

Die vereinnahmten Finanzmittel werden zweckgebunden für die Berufsbildung und Berufsförderung in der schweizerischen Inneneinrichtungsbranche verwendet. Die Aufsicht obliegt dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Der Zweck dieses Fonds ist die berufliche Grundbildung, die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung der Branche zu fördern.
 

Kontakt

Frau R. Zimmerli: 031 340 60 12

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