Die Militärdienst-Entschädigungskasse finanziert die nach Gesamtarbeitsvertrag geschuldeten Löhne während Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst.
Für die Beurteilung der Leistungspflicht sind die Bestimmungen über die Erwerbsersatzordnung (EO) massgebend. Die MEK-Leistungen werden aufgrund der bei uns einzureichenden EO-Karten gutgeschrieben. Mehr zur EO