13. AHV-Rente

13. AHV-Rente

13. AHV-Altersrente: Was Sie wissen müssen

Am 3. März 2024 hat die Schweizerische Stimmbevölkerung die Initiative für eine 13. Altersrente angenommen.  Die Umsetzung tritt im Jahr 2026 in Kraft.  

Wer hat Anspruch auf eine 13. Altersrente? 

Alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente, die im betreffenden Jahr im Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben.  
Keinen Anspruch haben Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente, einer Hinterlassenenrente (für Witwen, Witwer, Waisen) sowie von Kinder- und Zusatzrenten. Nur Altersrenten werden 13-mal pro Jahr ausbezahlt.  

Wie berechnet sich die Höhe dieser zusätzlichen Rente? 

Die 13. AHV-Altersrente entspricht einem Zwölftel (1/12) der im betreffenden Kalenderjahr tatsächlich ausbezahlten Altersrenten.  
Nicht berücksichtigt werden dabei Kinder- oder Zusatzrenten sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21. Eine genaue Berechnung ist erst im Dezember möglich, weil sich die Rente im Laufe des Jahres ändern kann.  

Wann erfolgt die erste Auszahlung? 

Die erste Auszahlung der 13. Altersrente erfolgt im Dezember 2026. Sie müssen dafür nichts unternehmen.  

Weitere Informationen finden Sie laufend beim Bundesamt für Sozialversicherungen: Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter»